Auftrag war, die Hausfassade neu zu streichen. Dabei wurden durch unsachgemäße Anwendung eines Hochdruckstrahlers die bis dahin in neuwertigem Zustand befindlichen Holz-Fensterrahmen beschädigt.
An zahlreichen Stellen platzte der Lack ab, weil die Rahmen vor dem Hochdruckstrahlen nicht abgeklebt worden waren. Der Inhaber des Handwerkbetriebs gab diesen Sachverhalt zu, als es dann um Reparaturforderung unsererseits ging, bestritt er plötzlich jede Verantwortung.
Während ein von uns befragter Bausachverständiger bestätigte, dass die Fensterrahmen durch unsachgemäßes Arbeiten des Malers beschädigt worden seien, kam ein vom Handwerker hinzugezogener, ihm offenbar gut bekannter Sachverständiger der Innung zum Urteil, dass zwar nicht abgeklebt worden sei, und auch, dass die Arbeiten des Malerbetriebes für die Schäden verantwortlich gewesen sind, aber der Maler dennoch nicht haften müsse.
Der Malerbetrieb zeigte keinerlei Einsicht an seinem (Mit-)Verschulden und bot auch keine Reparatur der Fensterrahmen auf Kulanzbasis an. Auf einen langwierigen Rechtsstreit haben wir verzichtet. Sehr enttäuschend, wenn man schon einen Ortsansässigen Handwerksbetrieb beauftragt um die hiesige Unternehmerschaft zu unterstützen.
Nicole Wolf
vor 2 Jahren
(5)
Beste Fachbetrieb, sehr zu empfehlen, fachkundige Beratung, und Preis und Leistung Top.... 👍🤩
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Auftrag war, die Hausfassade neu zu streichen. Dabei wurden durch unsachgemäße Anwendung eines Hochdruckstrahlers die bis dahin in neuwertigem Zustand befindlichen Holz-Fensterrahmen beschädigt. An zahlreichen Stellen platzte der Lack ab, weil die Rahmen vor dem Hochdruckstrahlen nicht abgeklebt worden waren. Der Inhaber des Handwerkbetriebs gab diesen Sachverhalt zu, als es dann um Reparaturforderung unsererseits ging, bestritt er plötzlich jede Verantwortung. Während ein von uns befragter Bausachverständiger bestätigte, dass die Fensterrahmen durch unsachgemäßes Arbeiten des Malers beschädigt worden seien, kam ein vom Handwerker hinzugezogener, ihm offenbar gut bekannter Sachverständiger der Innung zum Urteil, dass zwar nicht abgeklebt worden sei, und auch, dass die Arbeiten des Malerbetriebes für die Schäden verantwortlich gewesen sind, aber der Maler dennoch nicht haften müsse. Der Malerbetrieb zeigte keinerlei Einsicht an seinem (Mit-)Verschulden und bot auch keine Reparatur der Fensterrahmen auf Kulanzbasis an. Auf einen langwierigen Rechtsstreit haben wir verzichtet. Sehr enttäuschend, wenn man schon einen Ortsansässigen Handwerksbetrieb beauftragt um die hiesige Unternehmerschaft zu unterstützen.
Beste Fachbetrieb, sehr zu empfehlen, fachkundige Beratung, und Preis und Leistung Top.... 👍🤩
Top Service! Sehr zuverlässig!