G.A. Mayer
28. March 2026
Ihr Mitarbeiter hat mit dem Firmenfahrzeug am Montag 13.01. widerrechtlich und strafrechtlich mein Grundstück befahren zum wenden! Es handelt sich um ein Privatgrundstück, welches deutlich gekennzeichnet ist! Wir behalten uns eine Strafanzeige wegen Landfriedensbruch vor und erwarten, dass Sie Ihre Montagetrups entsprechend eindringlich unterweisen!