Felix Köhler
28. March 2026
Erschien nicht wie vereinbart zum Termin. Wer schon beim ersten Termin ohne Entschuldigung fernbleibt, kann dies auch weiterhin. Es kann immer etwas dazwischen kommen, keine Frage. Aber dann sollte man seinem potenziellen Kunden auch Bescheid geben, dass dieser nicht unnötig auf den Handwerker wartet. Möchte dann gar nicht erst die Arbeitsmoral sehen, wenn es dabei schon hapert.